Unsere Gründungsmotive

 

Die Geschehnisse in und um die Justiz, aber auch Aufgaben und Zweck der Gerichte, der  Anwaltskanzleien, der Notariate und verschiedener Behörden, werden von den Bürgern oft unterschiedlich wahrgenommen und kommentiert. Es besteht insoweit das Bedürfnis, aber auch die Chance, dem Bürger eine Brücke zu bauen.

Hier kann ein Verein, der sich mit dem Anliegen der Rechtspflege befasst, einen guten Beitrag zum Verständnis und zur Akzeptanz von Rechtsprechung und Rechtsentwicklung leisten.

 

Ein weiterer guter Grund, als Förderverein aktiv zu sein, ergibt sich aus den vielen kulturhistorischen Besonderheiten Thüringens. Wir brauchen heute  – mehr als je zuvor – Kräfte, die sich um den Fortbestand und um die Pflege des vorhandenen enormen Bestandes an Kultur- und Kunststätten bemühen und die sich auch nicht scheuen, neue Wege zu beschreiten. Wurde in der Vergangenheit Kunst und Kultur durch namhafte und bedeutende Residenten getragen und gefördert, so sind es heute zwar zahlreiche Vereine und Gesellschaften, die aktiv am kulturellen und künstlerischen Geschehen teilnehmen, doch nur wenige, die sich auf alte Traditionen besinnen und bedeutsame Projekte fördern. Hierin kann und sollte der Förderverein „Rechtspflege Kunst und Kultur“ eine seiner wichtigsten Aufgaben sehen und besonders auch als rechtshistorischer Verantwortungsträger Wirkung entfalten.

Recht be- und entsteht (auch) aus Geschichte und ist damit zugleich untrennbar mit Kunst und Kultur verbunden. Die Geschichte des Rechts wiederum ist Teil unserer Kultur und lässt sich durch Kunst darstellen.

 


"Wir brauchen für die Reform der Dritten Gewalt einen umfassenden Diskurs, der neue Methoden ausprobiert und auf
dringliche Themen ausgreift, wie etwa
• Europäisierung der Rechtspflege,
• das Verhältnis der Justiz zur Öffentlichkeit,
• außergerichtliche Streitbeilegung oder
• Durchlässigkeit der juristischen Berufe untereinander,
und wir brauchen erste konkrete Reformschritte. Das ist keine Frage der ökonomischen Ressourcen, sondern des Willens und der Kraft, unsere Gerichtsbarkeit auf unsere Zeit einzustellen."
Prof. Dr. Dr. Winfried Hassemer, Vizepräsiden des Bundesverfassungsgerichtes a.D. anlässlich der Vereidigung von Verfassu ngsrichtern in Brandenburg 2009, leider im Januar 2014 verstorben